Kormoranmanagement – Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen

Kormoranmanagement - Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen

Am 26. Juni 2024 tagte der Umweltausschuss des Bundestages, um über den kürzlich verabschiedeten Antrag „Kormoranmanagement – Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen“ (BT-Drs. 20/10619) zu diskutieren. Am 20. März 2024 wurde der Antrag der Fraktion der CDU zunächst im Bundestag debattiert und anschließend an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit überwiesen. Dort wurde er nun im Rahmen einer öffentlichen Anhörung behandelt.

Der Antrag der Unionsfraktion ist ein wichtiger Schritt, um die Anliegen der deutschen Angler bundesweit im Vordergrund zu platzieren. Wesentlicher Bestandteil des Antrages ist die Aufforderung an die Bundesregierung, einen sogenannten Aktionsplan zum Kormoranmanagement zu erarbeiten. Dieser soll dazu dienen, die Diskussion auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten weiter anzustoßen. Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) fordert seit vielen Jahren eine Änderung der bisherigen Politik.

Der derzeitige Schutzstatus gefährdet nicht nur die Berufsfischerei, sondern macht auch die wichtige Naturschutzarbeit der organisierten Angelfischerei zunichte. Die Anhörung war öffentlich und konnte daher von jedem Interessierten live im Bundestag oder per Video-Stream verfolgt werden. Die komplette Pressemitteilung des Deutschen Angelfischerverbandes e.V. ist hier abrufbar.

© Foto: DAFV