LAVB ist nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz als Umwelt- und Naturschutzvereinigung anerkannt

Landesanglerverband Brandenburg e.V. ist nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz als Umwelt- und Naturschutzvereinigung anerkannt

Der Landesanglerverband Brandenburg e.V. (LAVB) ist ab sofort „anerkannter Naturschutzverband“. Der LAVB erhält damit die Mitwirkungs- und Klagerechte aller „anerkannten Naturschutzvereinigungen“. Die Anerkennung begründet sich aus dem Wirken des Verbandes besonders für den Natur- und Artenschutz in und an den Gewässern des Landes. Jedes Jahr leisten die Angler in Brandenburg mehr als 360.000 Stunden ehrenamtliche unbezahlte Arbeit zum Wohle der Gesellschaft. Auf dem diesjährigen Verbandstag des LAVB am 27. April 2024 wurde die Satzung in Teilen neu beschlossen.

„Anliegen des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. ist die Interessenvertretung seiner Mitglieder im Sinne ihres Wirkens zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Förderung des Tierschutzes. Er regt seine Mitglieder zu einer aktiven Beschäftigung in der Natur im Interesse der Allgemeinheit an und fördert ihre satzungsgemäße gemeinnützige Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht dabei die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung einer für Mensch, Tier und Pflanzen lebensfähigen Natur, insbesondere gesunder Gewässer und der damit verbundenen Ökosysteme zum Wohle der menschlichen Gesellschaft und zur Sicherung aller Formen des nachhaltigen Angelns unter der Beachtung des dazugehörigen Tierschutzes.“

§ 2 Zweck, Aufgaben, in: Satzung des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V., 27. April 2024

Der Landesanglerverband Brandenburg e.V. erfüllt die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummern 1 bis 5 UmwRG. Als gemeinnützige Vereinigung fördert er vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes. Anhand der dargelegten Tätigkeiten liegt zudem eine schwerpunktmäßige Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3, 2. Halbsatz UmwRG vor. Günter Baaske, Präsident des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V., sieht den Verband damit an einem großen Ziel angekommen.

„Wir haben lange an dieser Anerkennung gearbeitet und sie zeigt endlich nun auch offiziell, was Angler für die Natur leisten. Angeln und Naturschutz gehören zusammen. Die ohnehin schon starke Stimme der Angler in unserem Bundesland wird in den nächsten Jahren noch stärker werden. Als nun durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) anerkannter Naturschutzverband wird der Landesanglerverband Brandenburg e.V. bei wichtigen Entscheidungen zum Thema Natur und Umwelt mit am Tisch sitzen.“

Günter Baaske, Präsident des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V.

Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Mit der Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. Das Umweltbundesamt und die Anerkennungsbehörden der Länder sind für die Anerkennung zuständig.

Pressemitteilung des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. vom 18. Juli 2024, © Foto: Sven Brux